Prinzipien der Mediation

Allparteilichkeit
Ein allparteilicher Mediator / eine allparteiliche Mediatorin, der / die von allen Konfliktparteien akzeptiert wird, leitet, gestaltet und strukturiert das Mediationsverfahren und gewährleistet somit einen für alle Beteiligten als fair empfundenen Kommunikationsprozeß. Der Mediator/die Mediatorin fördert durch sein/ihr allparteiliches Verhalten die Kommunikation zwischen den Beteiligten. Allparteilichkeit bedeutet, dass der Mediator/die Mediatorin darauf achtet, dass die Interessen aller Beteiligten in den Prozeß einfließen und gehört werden.


Selbstbestimmtheit und Eigenverantwortung
Die an der Mediation beteiligten Personen oder Gruppen nehmen selbstbestimmt und eigenverantwortlich ihre Interessen und Bedürfnisse wahr und vertreten diese innerhalb des Mediationsverfahrens.


Informationszugang
Alle Beteiligten sollen einen uneingeschränkten Zugang zu den entscheidungsrelevanten Informationen haben und diese nutzen können.


Beteiligung aller Betroffenen
An einem Mediationsverfahren sollen alle von einem Konflikt betroffenen Personen und Institutionen beteiligt sein. Wenn notwendig, sind Vertretungs- und Delegationsregelungen zu treffen.


Freiwilligkeit
Die Teilnahme am Mediationsverfahren ist freiwillig. Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin hat die Möglichkeit, jederzeit aus einem Mediationsverfahren auszuscheiden.


Ergebnisoffenheit
Mediationsverfahren sind ergebnisoffen, dh. dass nicht von vornherein feststehen darf, welches Ergebnis erreicht werden soll.


Vertraulichkeit
Mediationsverfahren sind grundsätzlich vertraulich. Eine Weitergabe von Informationen aus dem Mediationsverfahren ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Betroffenen gestattet.